Kommentar von Prof. Selenz zu einem Leserbrief des Richters a.D. Frank Fahsel über den Zustand der deutschen Justiz

Quelle: Justiz-Sumpf Deutschland

In den markierten Block hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Statt: "Die kann es sich zulassen ..." muss es heißen: "Die kann es nicht zulassen ...".

Anmerkung:

Ich glaube nicht, dass der EuGH in solchen Fällen zuständig ist. Meines Wissens ließe sich lediglich eine Individualbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg richten. Diese setzt eine innerstaatliche Rechtswegerschöpfung einschließlich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht mit strikten Fristen voraus.