Anschreiben zum Strafantrag vom 08.08.2014 gegen Frankfurter Staatsanwälte wegen Strafvereitelung im Amt

Anmerkung:

Trotz der höflichen Bitte des Rechtsanwalts, aus Gründen der gebotenen Objektivität und Unbefangenheit mit den Ermittlungen eine andere Staatsanwaltschaft als die in Frankfurt am Main zu betrauen, wurde der Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main weitergeleitet. Als mit meiner nächsten Strafanzeige gegen eine Richterin am Landgericht Frankfurt am Main dasselbe geschah mit der Begründung, das sei anders rechtlich nicht möglich, habe ich recherchiert und diese Erklärung gefunden: Für die Ermittlungen gegen angezeigte Frankfurter Richter und Staatsanwälte ist ausschließlich die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (!) - und niemand sonst - zuständig.

Nachricht vom 31.10.2014 des hessischen Ministeriums der Justiz zum Strafantrag vom 08.08.2014 mit Eingabe vom 05.09.2014

Gehen Sie nun bitte zurück zu diesem Strafantrag. Den eindrucksvollen Bescheid der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zum Strafantrag vom 08.08.2014 finden Sie über einen Link am Ende des Strafantrags.