Was würde Fritz Bauer sagen, wenn er sehen könnte, wie "seine" Staatsanwaltschaft, in der er sich aus bestimmten Gründen nie heimisch fühlte (In der Justiz lebe ich wie im Exil
und - sehr lesenswert - Wenn ich mein [Dienst-]Zimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland
), mit dem Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland heute umgeht und wie gesetzestreu sie ihren Amtspflichten nachkommt?
"Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer Böses muss gebären."
"Alles, was staatliche Behörden in Deutschland tun, ist an Gesetz und Recht gebunden. Staatliche Willkür ist ausgeschlossen [Artikel 20, Absatz 3, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland]."
Zitat Bundeszentrale für politische Bildung
"Die Erstattung einer Strafanzeige, die vorliegend noch vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte, unterbricht nicht die Verjährung. Es ist somit Verfolgungsverjährung eingetreten, sodass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzulehnen ist."
Eine Frankfurter Staatsanwältin in ihrer Ablehnung vom 11.11.2015 eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Frankfurter Richterin, deren angezeigte mutmaßliche schwere Straftaten nach § 78a StGB tatsächlich erst am 08.06.2016 verjähren.
Diese Abweisung einer fiktiven Beschwerde zeigt, wie unser "Rechtsstaat" mit seinem eigenen Recht umgeht. Er ist Zeugnis dreister Verlogenheit und moralischer Verkommenheit.
"Jedes Opfer von Verbrechen darf auf Gerechtigkeit hoffen. Nur die Opfer von Verbrechen in der Justiz dürfen das nicht."
Meine hier dokumentierte Erfahrung mit der Justiz in Frankfurt am Main
Beim Korrekturlesen der Webseiten dieses Kapitels ist mir aufgefallen, dass für meine "frühen" Strafanzeigen dasselbe gilt, wie für die erste Strafanzeige: In diesen Strafanzeigen ist das Wort "Beschuldigte" stets durch das Wort "Angezeigte" zu ersetzen. Der Fehler ist mir als juristischer Laie unterlaufen.
Anmerkung 2:Im lokalen Inhaltsverzeichnis dieses Kapitels sind die wichtigen Schriftsätze fett hervorgehoben. Auf die interessanteste Webseite dieses Kapitels führt der Link Strafanträge gegen Beamte der Justizbehörden Frankfurt am Main beim Hessischen Ministerium der Justiz (HMdJ). Sie enthält in komprimierter Form eine chronologische Zusammenfassung von Anzeigesachen gegen Frankfurter Richter und Staatsanwälte und zeigt, wie Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit ihnen umgehen. Sie zeigt insbesondere die Reaktion auf eine ganz simple Sachstandsanfrage. Aus ihr wird eine abzuweisende Strafanzeige gemacht. Danach wird aus einer tatsächlichen Strafanzeige eine abzuweisende Beschwerde gemacht. Das ist der Preis für vorausgegangene, offensichtlich mutwillig rechtsfehlerhafte, Ermittlungsablehnungen.
So sieht das Ergebnis aus, wenn Sie als betrogener Kunde der "Bank an Ihrer Seite" in Frankfurt am Main Ihr Recht suchen:
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Strafanträge gegen die Bankberaterin
- Das in diesem Verfahren entscheidende Beweismittel "Rückzahlungsprofil"
- Erste Strafanzeige vom 07.05.2011 gegen die Bankberaterin
- Sachstandschronologie der Ermittlung gegen die Bankberaterin
- Ermittlungseinstellung vom 08.07.2011 zur ersten Strafanzeige
- Beschwerde vom 14.08.2011 gegen die erste Ermittlungseinstellung
- Beschwerdeabweisung vom 29.08.2011 durch die Generalstaatsanwaltschaft
- Zweite Strafanzeige vom 25.10.2012 durch einen Juraprofessor gegen die Bankberaterin
- Ermittlungseinstellung vom 12.11.2012 zur zweiten Strafanzeige
- Beschwerde vom 14.01.2013 durch einen Juraprofessor gegen die zweite Ermittlungseinstellung
- Beschwerdeabweisung vom 19.02.2013 durch die Generalstaatsanwaltschaft
- Dritte Strafanzeige vom 15.10.2013 gegen die Bankberaterin
- Zusammenspiel von Bank und Justiz am Beispiel der Klagedrohung
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Strafanträge gegen den Justiziar der Bank
- Erste Strafanzeige vom 30.05.2011 gegen den Justiziar der Bank
- Sachstandschronologie der Ermittlung gegen den Justiziar
- Ablehnung einer Ermittlung vom 30.12.2011 zur ersten Strafanzeige
- Beschwerde vom 12.01.2012 gegen die erste Ermittlungsablehnung
- Beschwerdeabweisung vom 01.02.2012 durch die Generalstaatsanwaltschaft
- Zweite Strafanzeige vom 15.10.2013 gegen den Justiziar der Bank
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Strafanträge gegen den Verfasser der Klageerwiderung und gegen "Unbekannt"
- Strafantrag vom 02.05.2013 gegen den Verfasser der Klageerwiderung
- Ablehnung vom 01.07.2013 eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verfasser der Klageerwiderung
- Beschwerde vom 15.07.2013 gegen Ermittlungsablehnung
- Beschwerdeabweisung vom 19.09.2013 durch die Generalstaatsanwaltschaft
- Strafantrag vom 15.10.2013 gegen den Informanten des Verfassers der Klageerwiderung
- Ablehnung von Ermittlungsverfahren vom 05.11.2013 wegen der drei Strafanträge vom 15.10.2013
- Strafantrag vom 02.05.2013 gegen "Unbekannt" wegen Anstiftung eines falschen "Zeugen"
- Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens vom 01.07.2013 gegen "Unbekannt"
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Strafanträge gegen Beamte der Justizbehörden Frankfurt am Main beim Hessischen Ministerium der Justiz (HMdJ)
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Strafanträge gegen Richter am Landgericht und am Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen Rechtsbeugung und anderer Delikte
- Strafantrag vom 03.10.2015 gegen eine Richterin am Landgericht Frankfurt am Main
- Eingangsbestätigung vom 20.10.2015 des HMdJ zu diesem Strafantrag
- Ermittlungsablehnung vom 11.11.2015 gegen die Richterin am Landgericht Frankfurt am Main
- Strafantrag vom 12.02.2016 wegen Strafvereitelung im Amt im Abweisungsbescheid vom 11.11.2015
- Strafantrag vom 06.02.2016 gegen drei Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Was ist Rechtsbeugung?
- Was ist die Sperrwirkung des Rechtsbeugungsparagraphen § 339 StGB?
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Strafanträge gegen Staatsanwälte von Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Strafvereitelung im Amt
- Strafantrag vom 08.08.2014 durch einen Juraprofessor gegen vier Frankfurter Staatsanwälte wegen Strafvereitelung im Amt
- Ermittlungsablehnung vom 02.01.2015 gegen vier Frankfurter Staatsanwälte wegen Strafvereitelung im Amt
- Strafantrag vom 10.02.2016 wegen Strafvereitelung im Amt im Abweisungsbescheid vom 02.01.2015
- Erste Erstattung meiner Strafanzeigen vom 19.02.2016 bei der hessischen Justizministerin
- Eingangsbestätigung vom 03.03.2016 des HMdJ zu diesen Strafanträgen
- Sachstandsanfrage vom 07.10.2016 zu meinen Strafanträgen vom 19.02.2016 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
- Bescheide vom 11.11.2016 und 19.12.2016 zu dieser Sachstandsanfrage mit der Ignoriereung dreier Strafanträge und der Behauptung, der vierte liege nicht vor
- Korrespondenz mit dem HMdJ im Januar 2017 zur eindeutigen Widerlegung dieser beiden Bescheide
- Die Verfälschung meiner Sachstandsanfrage vom 07.10.2016 zu einer Strafanzeige und deren Abweisung vom 18.01.2017
- Meine Beschwerde vom 28.01.2017 gegen die Ermittlungsablehnung vom 18.01.2017 zu einer fiktiven Strafanzeige vom 07.10.2016
- Erster Bescheid vom 20.02.2017 auf meine Beschwerde: Meine Sachstandsanfrage vom 07.10.2016 kann nicht beantwortet werden
- Zweite Erstattung meiner Strafanzeigen vom 19.02.2016 bei der hessischen Justizministerin am 07.05.2017
- Nächster Bescheid vom 23.05.2017 nach der Neuerstattung meiner Strafanzeigen: Das Aktenzeichen aus Wiesbaden kann keinem Aktenzeichen in Frankfurt zugeordnet werden. Meine Sachstandsanfrage vom 07.10.2016 kann wieder nicht beantwortet werden.
- Die Verfälschung meiner erneuten Strafanzeigeerstattung vom 07.05.2017 zu einer Beschwerde und deren Abweisung vom 14.08.2017
- Dritte Erstattung meiner Strafanzeigen vom 19.02.2016 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 30.10.2017 mit Kopie an die hessische Justizministerin
- Erste Zustellung von zwei Strafanzeigen vom 19.02.2016 durch Gerichtsvollzieher bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 24.06.2019
- Zweite Zustellung von zwei Strafanzeigen vom 19.02.2016 bzw. 30.06.2020 durch Gerichtsvollzieher bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 07.07.2020
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Strafantrag vom 14.03.2017 gegen Frankfurter Staatsanwälte bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
Wenn Sie sich das ersparen wollen, bleiben Sie weg von dieser Bank. Ihre Gönner aus der Frankfurter Justiz erfüllen jeden ihrer Wünsche, wie die Unterdrückung eines ganzen Vernehmungstermins mit seinem das Urteil widerlegenden Beweisergebnis zeigt.
Nach meiner persönlichen Erfahrung kann ich nur warnen: Verlassen Sie sich nicht darauf, von der Frankfurter Justiz Ihr Recht zu bekommen. Ich musste hilflos zusehen, wie mein rechtmäßiges Eigentum der Bank zugesprochen wurde. Frankfurter Richter und Staatsanwälte dürfen machen, was ihnen gefällt. Wahrheit, Gesetz und Recht gelten nach meiner Erfahrung nicht mehr vor Gericht in Frankfurt am Main.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main schützt mutmaßliche Straftäter aus dieser Bank vor der fälligen Strafverfolgung wegen falscher uneidlicher Aussage und Prozessbetrugs. Nach meiner Überzeugung sollen dadurch Strafverfahren verhindert werden, die die Methoden zur "Wahrheitsfindung" Frankfurter Richter an Landgericht und Oberlandesgericht aufdecken würden. Diese Richter haben ihre Judikate ausschließlich mit den in meinen Strafanzeigen nachgewiesenen Lügen der angezeigten Banker begründet. Aus diesem Grund werden meine Strafanzeigen stets konsequent rechtswidrig abgewiesen.
Der Beweis dieser Behauptungen ist Gegenstand dieses Kapitels.
Die aufgelisteten Strafanzeigen sind sehr detailliert und akribisch abgefasst und damit zu lang, um sie vollständig zu lesen. Vielmehr werden kurze Textabschnitte in den Strafanzeigen dieses Kapitels als Beweise für Behauptungen in anderen Webseiten dieser Dokumentation verwendet. Das haben schon viele Beispiele in den Webseiten von "Einführung und Überblick" der Falldokumentation gezeigt. Die Strafanzeigen haben in dieser Dokumentation also eine reine Referenzfunktion.
Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main könnte vermuten lassen, sie habe vom Legalitätsprinzip nach § 152 StPO noch nie etwas gehört.
Nach meiner Ansicht betreibt sie in dem konkret vorliegenden Fall konsequent vorsätzliche Ermittlungsverweigerung (ein Beispiel in einer Ermittlungseinstellung und seine Beurteilung in einem Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt auf Seite 10; ein zweites Beispiel in einer Ermittlungsablehnung und seine Beurteilung im selben Strafantrag auf Seite 19, unten).
Hier werden alle, auch die offenkundigsten, Falschaussagen der beteiligten Banker ergebenst durchgewinkt. Die Beamten dieser Behörde sollen ebenso wie die Richter im Zivilverfahren an Gesetz und Recht gebunden
sein.
Das will die Justiz in Frankfurt am Main nach meinem Eindruck jedoch für sich nicht gelten lassen.
Den Staatsanwälten entsteht dabei durch ihre Weisungsgebundenheit ein unlösbarer Konflikt aus Grundgesetz und Gerichtsverfassungsgesetz.
Die Sach- und Rechtslage dieses Falles könnte gar nicht eindeutiger sein. Den überzeugenden Beweisen in den Strafanzeigen hat diese Staatsanwaltschaft nichts entgegenzusetzen. Sie flüchtet deshalb regelmäßig in Sachverhaltsverfälschungen, Vertuschungen, Falschzitierungen und Unterdrückung der Wahrheit. Hier werden Tatsachen und Beweise verfälscht oder unterdrückt, Argumente, Beweisangebote und selbst wiederholt erstattete ganze Strafanzeigen konsequent ignoriert oder ihr Eingang geleugnet, benannte Zeugen nicht gehört, protokollierte Zeugenaussagen aus dem Zivilverfahren bis zur Unkenntlichkeit verfälscht, Fragen trotz mehrfacher Wiederholung nicht beantwortet, damit die Wahrheit nicht ans Licht kommt.
Alle diese schweren Vorwürfe werden in den Webseiten dieses Kapitels zweifelsfrei bewiesen.
Einleitend zu diesem Kapitel seien die vier verwendeten Hauptmethoden zur Ermittlungsablehnung dieser Staatsanwaltschaft genannt:
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Ihre bevorzugte Methode ist die unzulässige Zirkulärargumentation mit den zweifellos vorsätzlich falschen Judikaten (vorzätzliches Fehlurteil in erster Instanz, vorsätzlich falscher Abweisungsbeschluss gegen einen wohlbegründeten Berufungsantrag in zweiter Instanz). Ihr Zweck ist stets die Inschutznahme der jeweils angezeigten Mitarbeiter der beklagten Bank und die Vertuschung des Vorsatzes richterlicher Fehlentscheidungen, die man zur "Begründung" der eigenen unzulässigen Ermittlungsablehnung benutzt.
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Falls erforderlich, wird die erste Methode ergänzt durch die wahrheitswidrige Rückdatierung von Aussageinhalten in der Gerichtsverhandlung im Jahre 2010 auf den streitgegenständlichen Zeitraum im Jahre 2007, um mit angeblich "schlichtem Irren" die Angezeigten von dem Vorsatz ihrer Falschaussagen freisprechen zu können.
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Der stringenten und unwiderlegbaren Beweisführung von Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung von Richtern an Landgericht und Oberlandesgericht wird im Falle der LG-Richterin wahrheitswidrig Verfolgungsverjährung entgegengehalten, weil es keine materiellrechtlichen Gegenargumente gibt. So werden zwei Fälle von Rechtsbeugung im erstinstanzlichen Urteil mit zwei BGH-Urteilen bewiesen (erstes BGH-Urteil, Link zum zweiten BGH-Urteil). Dem hat man natürlich nichts engegenzusetzen.
Im Falle der OLG-Richter will man mich zur Neuerstattung einer der Staatsanwaltschaft angeblich nicht vorliegenden Strafanzeige (lesen Sie diese Webseite zur Ausräumung von Zweifeln bitte bis zum Ende) veranlassen. In Wahrheit wurde diese Strafanzeige schon am 03.03.2016 vom hessischen Justizministerium der Frankfurter Staatsanwaltschaft zugestellt. Der Beweis wird in zwei Schritten mit Bescheiden des hessischen Justizministeriums geführt. Zunächst bestätigt das Ministerium am 03.03.2016 lediglich den Eingang meines Schreibens vom 19.02.2016, ohne nähere Angaben zum Inhalt, jedoch mit der Nachricht seiner Weiterleitung an den hessischen Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main und den Leiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Beweis). Im zweiten Schritt beweist meine Korrespondenz mit dem hessischen Justizministerium vom Januar 2017 (meine Anfrage vom 02.01.2017 und Antwort des hessischen Justizministerium vom 10.01.2017) wieviele und welche Strafanzeigen mein Schreiben vom 19.02.2016 enthielt. Dieser Schriftwechsel erbringt den Nachweis der Unwahrheit eines der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
nicht vorliegenden
Strafantrags gegen drei Frankfurter OLG-Richter*innen. Der Strafantrag wurde somit, vom hessischen Justizministerium nachgewiesen, fristgerecht drei Monate vor Ablauf der Verfolgungsverjährung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main weitergeleitet. Diese Staatsanwaltschaft weiß das! Und sie weiß auch, dass die Straftat zum Zeitpunkt ihrer Neuanforderung der Strafanzeige am 11.11.2016 und nochmals am 19.12.2016 seit dem 08.06.2016 bereits verjährt ist! -
All dies wird angereichert mit "alternativen Fakten", sei es
- durch vorsätzliche Falschzitierung von Zeugenaussagen in der Beweisaufnahme des Gerichtsverfahrens (Beispiel aus dem Einstellungsbescheid zur ersten Strafanzeige gegen die Zeugin B der Bank),
- oder durch völlig argumentfreies Leugnen von unbestreitbaren und zweifelsfrei bewiesenen Fakten aus der Ermittlungsverweigerung zum ersten Strafantrag vom 08.08.2014 wegen Strafvereitelung im Amt,
- oder durch vorgetäuschte Unkenntnis elementarster Strafgesetzparagraphen zwecks einer absurden Konstruktion einer Verfolgungsverjährung im Falle einer mutmaßlichen Rechtsbeugung einer Frankfurter Richterin.
Auf die erste Methode wird nachfolgend ausführlicher eingegangen. Der Grund dafür ist lediglich ein darstellungstechnischer:
Mehrere andere Webseiten verwenden die Begriffe "circulus vitiosus", "Zirkelschluss" oder "Zirkulärargumentation" als "logisch unzulässigen Beweis, bei dem das zu Beweisende offen oder verdeckt schon in den Prämissen steckt". Zur Vermeidung einer mehrfachen Begriffserklärung wird diese hier einmal erbracht und aus mehreren anderen Webseiten verlinkt. Wenn Sie auf diese Ausführungen verzichten wollen, z.B. weil Sie sie über einen Link in einer anderen Webseite bereits gelesen haben, dann gehen Sie gleich zum Resümee.
Die generelle Taktik der Staatsanwaltschaft: Die Zirkulärargumentation mit den gerichtlichen Fehlentscheidungen im Zivilverfahren, mit der Staatsanwälte behaupten, ihre eigenen Amtspflichten nicht zu kennen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat der Beweisführung in den Strafanzeigen keine sachlichen Argumente entgegenzusetzen. Weil sie argumentativ überfordert ist, zieht sie sich regelmäßig auf die Fehlentscheidungen der Gerichte im Zivilverfahren zurück, um die Ablehnung von Ermittlungen wegen
Prozessbetrugs "begründen" zu können: Ein Prozessbetrug könne allein schon deshalb nicht vorliegen, weil meine Ansprüche nach den Entscheidungen der Gerichte im Zivilverfahren materiellrechtlich unbegründet
seien. Deshalb könne umgekehrt auch nicht davon ausgegangen werden, dass
der (oder die) [jeweils] Angezeigte in der Absicht gehandelt habe, der beklagten Bank durch Abwendung materiellrechtlich unbegründeter Ansprüche (!) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, wie dies zur Verwirklichung der Straftat des Betruges
gemäß § 263 StGB nowendig sei
. So lautet die stereotype Standardformel in vielen Bescheiden zur Ermittlungseinstellung, Ermittlungsablehnung und Beschwerdeabweisung. Damit wird mir - als dem Betrugsopfer (!) - wahrheitswidrig unterstellt, ich wolle mir das, was ohnehin schon mein rechtmäßiges Eigentum
ist, mit materiellrechtlich unbegründeten Ansprüchen
erst noch ergaunern. So werden hier fortwährend die Tatsachen auf den Kopf gestellt, Täter vor ihren Opfern geschützt und Opfer zu Tätern gemacht.
Auf diesen leicht durchschaubaren Trick, mit dem man jeden erfolgreichen Prozessbetrug vertuschen könnte, wird z.B. bereits im "Überblick, Seite 5 - Die Staatsanwaltschaft" hingewiesen. Zunächst "begründen" die Gerichte im Zivilverfahren ihre Fehlentscheidungen mit dem leicht durchschaubaren Lügengebäude der tatbeteiligten Mitarbeiter der Bank, welches ständig nachgebessert werden musste. Dann räumt die Staatsanwaltschaft den Betrugsverdacht mit dem Gelingen des Betruges dank richterlicher Begünstigung aus, indem sie auf die vorsätzlichen Fehlentscheidungen der Gerichte rekurriert. So baut eine Lüge auf der anderen auf und mit jedem Bescheid dieser Staatsanwaltschaft kommen neue Falschaussagen hinzu. Wenig überraschend, verfangen sich die beteiligten Staatsanwälte in diesem Lügengestrüpp und weisen sich mehrfach ihre Falschaussagen gegenseitig oder sogar selbst nach. Dies wird bereits im einleitenden Teil der Dokumentation in der Webseite über die Methoden der Strafverfolgungsbehörden anhand zahlreicher Beispiele aufgezeigt.
Das Vorgehen dieser Staatsanwaltschaft ist völlig unzulässig:
- Die Staatsanwaltschaft hat von Amts wegen die in den fundiert begründeten Strafanzeigen vorgetragenen Sachverhalte aufzuklären. Aus dieser Amtspflicht kann sie sich nicht mit irgendwelchen Gerichtsentscheidungen im Zivilverfahren herausreden.
- Die Staatsanwaltschaft "argumentiert", stets willkürlich und wahrheitswidrig, mit einer unzulässigen, weil falschen, Prämisse zirkulär: mit der formal- und materiellrechtlichen Korrektheit des erstinstanzlichen Urteils und des zweitinstanzlichen Abweisungsbeschlusses gegen einen begründeten Berufungsantrag. Der Staatsanwaltschaft ist aus meinen Strafanzeigen das erstinstanzliche Urteil aufgrund dieser Sachverhaltsverfälschung als Fehlurteil wohlbekannt (Beweis aus einem ersten Strafantrag gegen die Beraterin, einem zweiten Strafantrag gegen die Beraterin und dem Strafantrag vom 08.08.2014 wegen Strafvereitelung im Amt). Und ausgerechnet der Abweisungsbeschluss des Oberlandesgerichts, der doch zweifellos gerade die Unterdrückung der Wahrheit durch Verhinderung eines Berufungsverfahrens bezwecken sollte, deckt ironischerweise den Vorsatz des erstinstanzlichen Fehlurteils zweifelsfrei auf (Beweis).
Die Vorsitzende Richterin im Zivilverfahren hat sich nämlich tatsächlich keineswegs täuschen lassen. Sie hat ihr Fehlurteil in Kenntnis des vorgelegten Beweismittels und der Zeugenaussagen in den Vernehmungsterminen am 15.07.2010 und am 16.09.2010 vorsätzlich gesprochen.
Die Schadensersatzansprüche sind nur deshalb materiellrechtlich unbegründet
, weil die Richterin ihr Urteil mit einer Sachverhaltsverfälschung und einem frei erfundenen "Beweisergebnis" begründet hat und das Oberlandesgericht
den berechtigten Berufungsantrag mit einem frei erfundenen "non liquet" abgewiesen hat. Mit einem vorsätzlichen Fehlurteil in erster und einem vorsätzlich falschen Abweisungsbeschluss in zweiter Instanz wird von der Staatsanwaltschaft
Frankfurt am Main die Ablehnung von Ermittlungen wegen falscher uneidlicher Aussagen und Prozessbetrugs "begründet".
So wird hier ganz unbekümmert ein ganzer Berg von Straftaten angesammelt - dieser Bank zuliebe. Und keiner der mutmaßlichen Straftäter hat strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten, denn was "Recht" und was Unrecht ist, entscheiden die mutmaßlichen Straftäter auf der rechtlichen Grundlage unserer Strafprozessordnung selbst, wie beispielhaft dieser Bescheid des hessischen Justizministeriums in den letzten beiden Sätzen zeigt. Wird ein Frankfurter Richter oder Staatsanwalt straffällig, so ist nach dieser "Logik" die Frankfurter Justiz zuständig für die Strafverfolgung und Rechtsprechung.
Dieses Kapitel der Dokumentation wird zeigen, dass dieses großzügige Angebot unseres "Rechtsstaats" von Straftätern im System dankend angenommen wird.
Die Unzulässigkeit dieser Zirkulärargumentation mit den gerichtlichen Fehlentscheidungen im Zivilverfahren stellt die Staatsanwaltschaft selbst bloß in einer rechtsfehlerhaften Ermittlungsablehnung vom 11.11.2015 zu meinem Strafantrag vom 03.10.2015 gegen die Richterin am Landgericht. Dies wird in den Anmerkungen der referenzierten Webseite ausgeführt und nochmals ausführlich in meinem Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt vom 12.02.2016.
Resümee:
So wird fortwährend in allen Bescheiden in der leicht erkennbaren Absicht verfahren, der Bank ihre rechtswidrig erlangte Beute zu sichern, mutmaßliche Straftäter aus der beklagten Bank vor Strafverfolgung zu schützen und mich um mein Recht und mein Eigentum zu bringen. Argumentative Defizite werden dabei regelmäßig durch blanke Willkür "kompensiert".
So unredlich behandelt dieser "Rechtsstaat" seine ehrlichen und rechtstreuen Bürger, nimmt ihnen ihr Eigentum zur Altersvorsorge weg und gibt es unehrlichen und skrupellos kriminellen. Seine beteiligten Beamten werden durch den Vorsatz ihres verwerflichen Handelns sogar selbst straffällig. Und unsere Politiker wundern sich dann, dass seine Bürger diesem Staat in Scharen davonlaufen.
Doch selbst wenn ich meine Sache tausendmal beweise, es nützt mir dennoch nichts, weil ich in einem System des Unrechts und der Willkür leben muss. Das Kartell des Unrechts hält eisern zusammen:
"Da sind die Richtigen beisammen. Es wächst zusammen, was zusammengehört."
Norbert Blüm in seinem Buch "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten" auf Seite 55.
Doch auch in Deutschland muss es möglich sein, die Täter zu bestrafen und nicht deren Opfer!
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 33, Absatz 4:
Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen
.
Mit dem Treueverhältnis ist das gegenüber dem Dienstherrn gemeint. Dieser Dienstherr ist der Souverän. Die Beamten der Staatsanwaltschaften werden für diese Aufgabe mit Steuergeldern besoldet. Die Bank, zu deren rechtswidrigen Vorteil sie in diesem Fall handeln, musste mit Steuergeldern gestützt werden!
Fritz Bauer:
"Ich möchte eigentlich wünschen, dass junge Menschen heute vielleicht denselben Traum von Recht besäßen, den ich einmal hatte und dass sie das Gefühl haben, dass das Leben einen Sinn hat, wenn man für Freiheit, Recht und Brüderlichkeit eintritt."
Quelle: Humanistische Union, Staatsanwalt der Brüderlichkeit
Kaum zu glauben, aber wahr: Fritz Bauer hat tatsächlich in der Gerichtsstraße dieses Justizzentrums in Frankfurt am Main als hessischer Generalstaatsanwalt gearbeitet. Er würde sich im Grab umdrehen, wenn er sehen könnte, wie "seine" Staatsanwaltschaft auch heute noch die Wahrheit und das Recht unterdrückt.
Und für unsere eigene Entrechtung bezahlen wir alle Steuern!
Lesen Sie nun bitte die Erste Strafanzeige vom 07.05.2011 gegen die Bankberaterin.