Ablehnung der Einleitung von Ermittlungsverfahren vom 05.11.2013 wegen der Strafanträge vom 15.10.2013

Anmerkungen:

Hinsichtlich der Argumentierung zu den materiellrechtlich unbegründeten Schadensersatzansprüchen gilt hier natürlich dasselbe wie in der Beschwerde gegen die Ablehnung von Ermittlungen gegen den Verfasser der Klageerwiderung. Dort wird auf der letzten Seite die auch hier geführte "Argumentation" und "Begründung" durch den unzulässigen Rückbezug auf die Fehlentscheidungen von Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main als leicht durchschaubarer Trick und Täuschungsversuch der Staatsanwaltschaft entlarvt:

Meine Sicht:

Die "materiellrechtlich unbegründeten Schadensersatzansprüche" gründen auf vorsätzlichen Fehlentscheidungen im Zivilverfahren. Der Betrugsverdacht wird mit dem Gelingen des Betrugs durch fortgesetzte Rechtsbeugung im Zivilverfahren ganz einfach ausgeräumt.

Nach diesem Prinzip "argumentiert" diese Staatsanwaltschaft stets in unzulässiger Weise mit dem Lügengebäude der Bankmitarbeiter und der wiederholten Rechtsbeugung im Zivilverfahren gegen die Strafanzeigen wegen Prozessbetrugs.

Lesen Sie nun bitte das Zusammenspiel von Bank und Justiz am Beispiel der Klagedrohung.