Beschwerde vom 15.07.2013 gegen Ermittlungsablehnung Verfasser Klageerwiderung
- Beweis des Vorsatzes für die Falschaussage zur angeblichen Beratung durch einen frei erfundenen "Zeugen" der Bank am 27.06.2006
- Typisches Beispiel für die Tatsachenverdrehungen dieser Staatsanwältin in ihrem Ablehnungsbescheid
- Die Absurdität der "Argumente" zu "materiellrechtlich unbegründeten Schadensersatzansprüchen" für den Ablehnungsbescheid
Auf dieser Seite 7 meiner Beschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verfasser der Klageerwiderung wird in Frageform der Nachweis der dreisten Lügen der Zeugin B der Bank und der ebenso dreisten Vertuschungsversuche durch eine Frankfurter Staatsanwältin geführt. In der unten verlinkten Beschwerdeabweisung findet sich keine Antwort auf die hier gestellten Fragen. Stattdessen wird dort die nie enden wollende verlogene Litanei "materiellrechtlich unbegründeter Schadensersatzansprüche" ein weiteres Mal heruntergebetet und mit den Rechtsbeugungen von Landgericht und Oberlandesgericht "begründet". Wahrheit, Gesetz und Recht sind chancenlos im Frankfurter Justizsumpf.
Die unzulässige Zirkulärargumentation der Staatsanwaltschaft mit dem vorsätzlichen Fehlurteil aus dem Zivilverfahren hinsichtlich meiner angeblich "materiellrechtlich unbegründeten Schadensersatzansprüche" gegen die Bank, die einen Prozessbetrug angeblich a priori ausschließen:
Lesen Sie nun bitte die Beschwerdeabweisung vom 19.09.2013 durch die Generalstaatsanwaltschaft.