Das Zusammenspiel von Bank und Justizbehörden Frankfurt am Main am Beispiel der frei erfundenen Klagedrohung

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz 1

"Da sind die Richtigen beisammen. Es wächst zusammen, was zusammengehört."
Norbert Blüm in seinem Buch "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten" auf Seite 55.

Dieses Beispiel soll aufzeigen, wie Justiz in Frankfurt am Main funktioniert. Es geht dabei um die absurde Falschaussage zu meiner angeblichen Klagedrohung gegen die Beraterin B, nachdem diese mich angeblich über das Verlustrisiko des von mir angeblich ausdrücklich verlangten Zertifikats zum angeblich von mir mitgebrachten Produktprospekt aufgeklärt hat. Das sind vier vorsätzliche Falschaussagen am Stück, nachgewiesen in einem Strafantrag vom 25.10.2012 gegen die Beraterin B unter dem Link "Die vorsätzlichen Falschaussagen der Zeugin B am 16.09.2010". Damit müssen Sie rechnen als Kunde dieser Bank. Und die Justiz in Frankfurt am Main steigt auf dieses Niveau ein.

  1. Zuerst ist die Bank dran:

    Die Falschaussage der Zeugin:


    die im selben Vernehmungsprotokoll noch ein zweites Mal dokumentiert ist:

    Man kann diesen Unsinn nicht oft genug bloßstellen:

    Nachdem ich über das Verlustrisiko für mein Kapital aufgeklärt worden bin, habe ich mit Klage gegen die Beraterin gedroht, wenn das Ganze den Bach hinuntergeht, obwohl ich sehr nachdrücklich auf dem Erwerb ausgerechnet dieses Zertifikats bestanden habe mit den Worten: Das will ich haben (Beweis).

    Das ist das intellektuelle und moralische Niveau der "Bank an Ihrer Seite", wie schon die Anmerkungen zur Klagedrohung in der Vernehmung der Zeugin beweisen. Der Rest dieser Seite wird zeigen, wie die Justizbehörden Frankfurt am Main selbst dieses Niveau noch unterbieten.

    Wer, außer dieser Richterin, mag solchen Unsinn glauben und sich geistig zu eigen machen, der auch noch als glaubhaft geschilderte Reaktion des Zedenten verkauft wird (siehe Punkt 2)?

    Wer ist hier unglaubwürdiger, die Zeugin, die das behauptet ...

  2. ... oder die Richterin, die das glauben will, wie sie in ihrer Urteilsbegründung beweist:


    ..., weil der Zedent mit einer Klage drohte, wenn die Sache den Bach hinuntergehe: So wird aus einer unbewiesenen und falschen Behauptung mit einem Kausalsatz im Handumdrehen wider jede sachliche Logik ein "Fakt" gemacht, mit dem sich scheinbar trefflich ein Fehlurteil "begründen" lässt.

    Die tatsächlich falsche Behauptung der Zeugin ist fortan als "unstreitiger Fakt" die gemeinsame Basis der Argumentation für alle gegen mich verbündeten Beteiligten.

  3. Mit der Vorlage des Gerichts ist jetzt die Bank wieder am Zug:

    Die Stellungnahme der Beklagten zum Berufungsantrag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main:


    Die vom Gericht abgelieferte "Begründung" des "Erinnerungsvermögens" der Zeugin wird von der Bank, wie zu erwarten, als Steilvorlage dankend angenommen ...

  4. ... und schließlich von der Generalstaatsanwaltschaft in einer Beschwerdeabweisung mit der Erklärung von teilweisen "Erinnerungslücken" (hinsichtlich des "allgemeinen Beratungsgesprächs") und teilweise "konkreter Erinnerung" (hinsichtlich eines einzelnen, frei erfundenen, Satzes aus diesem Beratungsgespräch) als "nicht verwunderlich" und "nicht ungewöhnlich" deklariert:

Dass dies eine vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptung ist, die alle an diesem Lügengeschäft Beteiligten für ihre Zwecke bewusst gegen mich missbrauchen, um mich als dumm verächtlich machen zu können, beweist ausgerechnet die Generalstaatsanwaltschaft in einer Beschwerdeabweisung mit ihrem Hinweis auf ein von der Zeugin der Bank geführtes Beratungsprotokoll, in dem der Anlagebetrag dokumentiert sein muss. Doch in dem oben gezeigten Auszug der protokollierten Zeugenaussage heißt es: Die genauen Beträge, die der Zedent investierte, kann ich heute nicht mehr benennen! Was in einem zu internen Ermittlungen angefertigten Beratungsprotokoll dokumentiert ist, kann nicht benannt werden. Die Klagedrohung, die nicht protokolliert sein kann, weil sie frei erfunden ist, wird nach drei Jahren sogar im Wortlaut (!) "erinnert". Doch es ist nicht davon auszugehen, dass es [das Beratungsprotokoll] von ihrer Zeugenaussage abweicht, insbesondere da ich es nicht unterzeichnet habe!

Für dieses Gedächtnisphänomen habe ich daher eine ganz andere Erklärung: Die markanten Sätze des Beschwerdeführers stammen natürlich nicht, wie behauptet, von diesem Beschwerdeführer - drei Jahre vor dieser Aussage, sondern vom Verfasser der Klageerwiderung mit dieser geschmacklosen Lüge, mit der er mich als dumm verächtlich machen will. Mit dem durch die Generalstaatsanwaltschaft (!) geführten Nachweis des Vorsatzes dieser, wider besseres Wissen getätigten, falschen Tatsachenbehauptung wäre diese meines Wissens sogar eine Verleumdung, falls sie eine Ehrverletzung darstellt.

Zur Glaubhaftigkeit dieser "Klagedrohung" sei auf einen Strafantrag gegen die Zeugin B der Bank, einen Strafantrag gegen die Richterin (Seiten 7 und 8) und zur "Logik" der Generalstaatsanwaltschaft auf einen Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt gegen Frankfurter Staatsanwälte verwiesen.

Ersparen Sie sich solche Demütigungen. Lassen Sie sich nicht mit dieser Bank ein. Dann bleibt Ihnen auch diese Justiz erspart.