Ermittlungsablehnung vom 02.01.2015 gegen Frankfurter Staatsanwälte wegen Strafvereitelung im Amt

Anmerkung:

Dieser Bescheid hat mit der Realität nichts mehr zu tun. Er ist eines von vielen Beispielen für die Leugnung der Wahrheit und der Missachtung von Gesetz und Recht unseres Landes durch die Justizbehörden Frankfurt am Main im vorliegenden Fall. Vergleichen Sie bitte die Substanz dieses Bescheides einer Staatsanwaltschaft, die nach unserer Strafprozessordnung zuständig ist für Ermittlungen gegen sich selbst, mit der des zugehörigen Strafantrags.

Anmerkungen:

Für mich ist diese Ermittlungsablehnung unerträglich. Eine solche Justiz darf sich nicht wundern, wenn die Bürger dieses Landes den Glauben an den Rechtsstaat verlieren.

Voraussetzung einer Strafvereitelung ist dabei stets das Vorliegen einer rechtswidrigen Vortat. Hier fehlt es jedoch bereits an dieser. Schlussfolgerung aus dieser offensichtlichen Sachverhaltsverfälschung: Mithin gibt es keine Straftat, die hätte vereitelt werden können.

Diese Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main beweist Ihnen auch noch, dass eine form- und sachgerechte Strafanzeige zu einer Verfolgungsverjährung der angezeigten Straftaten führe, weil ihre zweimalige fristgerechte (,d.h. vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte(!)) Erstattung keine verjährungsunterbrechende Wirkung entfalte.

Überzeugen Sie sich bitte in den Webseiten "Klageerwiderung" und "Zweite Zeugenvernehmung" vom Wahrheitsgehalt dieser Behauptungen und von der Glaubwürdigkeit dieser Justiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bleibt bei ihrem "Zirkel des Kriminellen" (Seite 21, unten): Dies sind vorsätzliche Falschaussagen, die auf den Erfolg von vorsätzlichen Falschzitierungen und vorsätzlichen Ermittlungsverweigerungen spekulieren (Beispiel 1 aus einem Einstellungsbescheid, Beispiel 2 aus einer vorsätzlichen Ermittlungsverweigerung).

Dieser Schriftsatz lässt, wie alle anderen dieser Staatsanwaltschaft auch, jegliche sachliche Begründung aufgestellter Behauptungen vermissen. Er zeigt stellvertretend ganz deutlich, wie in den Schriftsätzen dieser Behörde mit der Wahrheit umgegangen wird. Hier zum Beweis eine - keineswegs vollständige -

Aufzählung von Falschaussagen:

  1. Die nachgewiesen vorsätzlichen Falschaussagen der Zeugin B der Bank in ihrer Vernehmung.
    Sie werden von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main allesamt geleugnet.
  2. Die Lüge zum angeblich von mir zur Beratung der Zeugin B mitgebrachten Produktflyer eines 7% Zertifikats aus einer "anderen Tranche", das ich angeblich verlangt habe mit den Worten: Das will ich haben.
    Der unbestreitbare und zweifelsfreie Nachweis dieser Lüge in einem Strafantrag vom 25.10.2012 gegen die Zeugin B.
    Ein weiterer unbestreitbarer und zweifelsfreier Nachweis dieser Lüge in einem Strafantrag vom 08.08.2014 gegen Frankfurter Staatsanwälte wegen Strafvereitelung im Amt.
  3. Der Bescheid vom 08.07.2011 zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Zeugin B.
    Die Lüge in der zugehörigen Beschwerdeabweisung vom 29.08.2011, es habe nie ein Ermittlungsverfahren gegeben.
  4. Die Lüge aus der Klageerwiderung der Bank zu einer Phantomberatung mit Prospektübergabe durch einen frei erfundenen "Zeugen" L der Bank am 27.06.2006.
    Der zweifelsfreie Nachweis, dass es zum Zeitpunkt der Phantomberatung mit angeblicher Prospektübergabe noch gar keine Zertifikate und Prospekte zum maßgeblichen Basisprospekt vom 29.09.2006 gegeben hat.
    Die fällige "Nachbesserung" des Datums der frei erfundenen "Beratung" durch den ebenso frei erfundenen "Zeugen" L der Bank.
    Und direkt nach dieser "Nachbesserung" der zweifelsfreie Beweis, dass auch die "Nachbesserung" des Beklagtenvertreters eine Lüge ist.
    Der nächste zweifelsfreie Nachweis der Lüge um die Phantomberatung des frei erfundenen "Zeugen" L der Bank.
    Der nächste zweifelsfreie Nachweis der Lüge um die Phantomberatung des frei erfundenen "Zeugen" L der Bank (Seite 14, Argument 1, Punkt bb)).
    Der nächste zweifelsfreie Nachweis der Lüge um die Phantomberatung des "Zeugen" L der Bank und der vorgetäuschten Unkenntnis eines Zentralbegriffs des Strafverfahrensrechts durch eine Staatsanwältin.
    Der aus all diesen Fakten resultierende Strafantrag gegen den Verfasser der Klageerwiderung der Bank.
    Der unwiderlegbare Beweis aus diesem Strafantrag für den Vorsatz der Falschaussage hinsichtlich der Phantomberatung des frei erfundenen "Zeugen" L der Bank.
    Die Würdigung des Strafantrags gegen den Verfasser der Klageerwiderung auf den Seiten 24 bis 27 des Strafantrags wegen Strafvereitelung im Amt.
    Die den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllende, rein willkürlich erfolgte Ablehnung einer Ermittlungseinleitung durch eine Staatsanwältin.
    Eine glatte Lüge aus diesem Ablehnungsbescheid.
    Die Stellungnahme zu der Ermittlungsablehnung im Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt.
    Nach all diesen Beweisen die Lüge der Zeugin B der Bank, sie wisse nur, dass ich schon einmal bei ihrem Kollegen L war.
  5. Die Lüge der Zeugin B zur angeblichen Beratung anhand eines Rückzahlungsprofils und seinem angeblichen Hinweis auf das Verlustrisiko für das eingesetzte Kapital.
    Die Übernahme dieser Lüge in das vorsätzlich falsche Urteil vom 22.10.2010.
    Der zweifelsfreie Nachweis dieser Lügen in einem Strafantrag vom 07.05.2011.
    Der zweifelsfreie Nachweis dieser Lügen in einem Strafantrag vom 25.10.2012.
    Der zweifelsfreie Nachweis dieser Lügen in einem Strafantrag vom 08.08.2014 gegen Frankfurter Staatsanwälte wegen Strafvereitelung im Amt.
  6. Der unwiderlegbare Nachweis für drei vorsätzliche Falschaussagen von zentraler Bedeutung der Zeugin B der Bank.
  7. Der klare Nachweis staatsanwaltschaftlichen Fehlverhaltens im Falle der Lügen unter Punkt 2 und Punkt 4.
  8. Der zweifelsfreie Nachweis schwerer Straftaten der Vorsitzenden Richterin in diesem Verfahren im Strafantrag vom 03.10.2015.
    Der absurde Ablehnungsbescheid vom 11.11.2015 von Ermittlungen zu diesem Strafantrag vom 03.10.2015.
  9. Die Beeinträchtigung fremder Beweisführungsrechte durch rechtswidrigen Entzug des Zugriffs auf prozessentscheidende Beweismittel.
    Die Thematisierung dieser Urkundenunterdrückung im Strafantrag vom 03.10.2015 gegen die Vorsitzende Richterin.
    Der zweifelsfreie Nachweis der Rechtsbeugung des erstinstanzlichen Gerichts, der durch diese Urkundenunterdrückung verhindert werden sollte, im Abweisungsbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
  10. Der zweifelsfreie Nachweis der unzulässigen Argumentation des Oberlandesgerichts bei seiner Ablehnung eines Berufungsantrags durch Beschluss.
    Der zweifelsfreie Nachweis der Rechtsbeugung des Oberlandesgerichts bei seinem Abweisungsbeschluss.
    Der offizielle und förmliche Nachweis dieser Rechtsbeugung in meinem Strafantrag vom 06.02.2016 gegen die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Noch einmal: "Mithin gibt es keine Straftat, die hätte vereitelt werden können."

Dieser "Irrtum" wird gefördert durch unser "Rechtssystem", in welchem er unkorrigiert und ohne Konsequenzen bleibt. Diese "Staatsdiener" leben längst in einer fernen Galaxie, weit weg von den profanen Niederungen von Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland. Und die Politiker rätseln, weshalb sich so viele Bürger von unserem hochgelobten "Rechtsstaat" abwenden. Weil sie das Gesetz der Schweinefarm noch nicht verinnerlicht haben: "All animals are equal, but some animals are more equal than others."

Was bedeutet das alles für die Autorität dieser Justiz in Frankfurt am Main? Was ist ein Richterspruch in Frankfurt am Main demnach überhaupt noch wert? Kann man richterliche Entscheidungen und Beschlüsse, kann man staatsanwaltliche "Ermittlungen" überhaupt noch ernst nehmen?

... fehlt es schon am Anfangsverdacht einer Straftat.

Dies ist die nächste Lüge in einer ganzen Kette flagranter Lügen dieser Staatsanwaltschaft, die sie sich, wie üblich, selbst nachweist: Wenn es schon am Anfangsverdacht einer Straftat fehlt, hätte es niemals dieses Ermittlungsverfahren geben dürfen, für das die Staatsanwaltschaft selbst gleich mehrere Nachweise liefert (Beispiel). Zur Widerlegung der wahrheitswidrigen Leugnung eines "Anfangsverdachts" sei auf den Nachweis staatsanwaltlicher Lügen im ersten von vier Beispielen im Strafantrag vom 10.02.2016 wegen erneuter Strafvereitelung im Amt im vorliegenden Abweisungsbescheid vom 02.01.2015 verwiesen.

Am Anfangsverdacht fehlt es nur wegen dieser peinlichen Panne in der Staatsanwaltschaft, mit der ein Oberstaatsanwalt in seinem Telefonat mit mir vom 02.08.2011 unwissentlich die bloße Scheinermittlung einer Staatsanwältin aufgedeckt hat. Dies folgt zweifelsfrei aus der Sachstandschronologie in dieser Sache mit dem vorsätzlich falschen Sachstandsbescheid vom 29.06.2011 und aus der Ermittlungseinstellung. Wie kann es nach diesen beiden Bescheiden schon am Anfangsverdacht einer Straftat gefehlt haben?

Den unwiderlegbaren Beweisen aus den Strafanträgen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stets nichts anderes als Sachverhaltsverfälschungen und Unterdrückung der Wahrheit entgegenzusetzen. Meine Meinung: In den Justizbehörden Frankfurt am Main hat die Moral abgedankt. Ich empfinde dieses Verhalten als Arroganz einer Staatsgewalt, die trotz unserer jüngeren Geschichte heute schon wieder erschreckend locker mit Wahrheit, Gesetz und Recht umgeht.

Natürlich habe ich Angst vor dieser Justiz, die vor nichts zurückschrecken wird, ihre eigenen schweren Straftaten zu vertuschen. Aber das katastrophale Ausmaß des finanziellen Schadens dieses dreisten Betrugs von Mitarbeitern der "Bank an Ihrer Seite" und ihrer Helfer aus dem Justizzentrum Frankfurt am Main kann ich mir schlichtweg nicht leisten. Es lässt mir gar keine andere Wahl als mit dieser Dokumentation an die Öffentlichkeit zu gehen.

Noch einmal das Zitat der Bundeszentrale für politische Bildung:

Alles, was staatliche Behörden in Deutschland tun, ist an Gesetz und Recht gebunden. Staatliche Willkür ist ausgeschlossen [Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland].

Meine Meinung nach dem hier dokumentierten Verhalten der Justiz in Frankfurt am Main:

Wahrheit, Gesetz und Recht spielen hier keine Rolle mehr. Hier herrschen nur noch Willkür und Unrecht. Wir leben in einem Rechtsstaat? In Deutschland gibt es Rechtssicherheit? Wieso eigentlich ist unsere Justiz unabhängig? Weil sie niemand kontrolliert? Weil niemand überprüft, ob sie abhängig ist? Was ich in Frankfurt am Main von der Justiz erleben musste, empfinde ich als Diktat schlimmsten Unrechts.

Ich halte es für die Pflicht jedes Bürgers dieses Landes, die verfassungsmäßige Ordnung und Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 20, Absatz 3 unseres Grundgesetzes gegen eine Gesetz und Grundgesetz missachtende Justiz entschlossen zu verteidigen.

Diese Verpflichtung habe ich bereits aus der Schule mitgenommen, wenige Jahre nach dem Ende einer Terrorherrschaft mit Justizwillkür auf deutschem Boden. Und dazu passend wurde 1968 GG Artikel 20, Abs. 4 mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz eingefügt.

Lesen Sie nun bitte meine Antwort im zweiten Strafantrag vom 10.02.2016 wegen der erneuten Strafvereitelung im Amt.