Teil 5: Seiten 24 bis 28 des Strafantrags

Anmerkung:

Nachfolgend wird Bezug genommen auf diesen Strafantrag vom 02.05.2013 gegen den Verfasser der Klageerwiderung.

Anmerkungen:

Zu "Erstens" siehe Strafantrag vom 02.05.2013 gegen den Verfasser der Klageerwiderung.
Zu "Zweitens" siehe Aussage der Zeugin vom 16.09.2010.
Zu "Drittens" siehe Aussage in der Klageerwiderung vom 13.10.2009.
Zum Vorsatz der Falschaussagen des Rechtsanwalts H siehe die Beweisführung im Strafantrag vom 02.05.2013 gegen den Verfasser der Klageerwiderung ab Seite 4.

Zurück zum Seitenanfang
Anmerkungen:
  1. Siehe dazu näher oben ad IV: "Der Zirkel des Kriminellen - Der Betrugsverdacht wird durch das Gelingen des Betruges ausgeräumt." (Seite 21, unten)
  2. Siehe hierzu auch die genannte Beschwerde vom 15.07.2013.

Lesen Sie nun bitte die Ermittlungsablehnung vom 02.01.2015 in dieser Sache gegen Frankfurter Staatsanwälte.