Strafantrag vom 02.05.2013 gegen den Anstifter eines fiktiven "Zeugen"

Was diese Bank unter einem ausführlichen Beratungsgespräch versteht

Anmerkung:

Dieser Strafantrag ist bereits zwei Mal erstattet worden, am 06.06.2011 und am 10.10.2011, nachdem die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 28.09.2011 darum gebeten hatte, weil die Erfassung zweier Strafanzeigen nicht festgestellt werden konnte. Eine Reaktion seitens der Staatsanwaltschaft auf die zweimalige Zustellung dieses Strafantrags erfolgte ebenso wenig wie die erbetene Nennung der Aktenzeichen.

Anmerkung:

Wie ausführlich dieses Beratungsgespräch war, wird in der Vernehmung am 15.07.2010 zweifelsfrei bewiesen. Es dauerte 15 Minuten und enthielt auch noch eine Kontoeröffnung. So verkauft man erfolgreich eine "Zinsanleihe"!

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Lesen Sie nun bitte die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens vom 01.07.2013 gegen "Unbekannt".