Dritte Erstattung meiner Strafanzeigen vom 19.02.2016 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 30.10.2017 mit Kopie an die hessische Justizministerin
Zurück zum SeitenanfangAnschreiben vom 08.11.2017 an die hessische Justizministerin zur dritten Erstattung vom 30.10.2017 meiner Strafanzeigen vom 19.02.2016
Postalischer Beleg des Eingangs meiner Strafanträge bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 02.11.2017
Dies ist die einzige Antwort der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf die dritte Erstattung meiner Strafanzeigen. Sie hat keine materiellrechtlichen Argumente gegen die vorgelegten Beweise. Die Verjährungslüge in der Sache gegen die LG-Richterin ist der überzeugende Beleg dafür.
Doch wenn ich nun eine Sachstandsanfrage stelle, dann "liegt Ihre Strafanzeige hier nicht vor", denn ein Einschreiben mit Rückschein ist nicht rechtssicher. Ich habe angeblich nur einen Leerumschlag zustellen lassen. So geht unser "Rechtsstaat" gegen das Opfer eines Betrugs vor! Die nächste Zustellung muss deshalb durch Gerichtsvollzieher erfolgen.
Nachricht vom 04.12.2017 des HMdJ zum drittmaligen Eingang meiner Strafanträge vom 19.02.2016
Im Gegensatz zum HMdJ hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf die nun ihr direkt zugestellten Strafanzeigen bislang nicht reagiert. Nach der ersten Erstattung vom 19.02.2016 lag ihr angeblich eine Strafanzeige nicht vor, die drei anderen wurden ignoriert. Nach der zweiten Erstattung vom 07.05.2017 konnte sie Aktenzeichen aus dem HMdJ keinem Aktenzeichen in ihrem eigenen Aktenbestand zuordnen. Nach dem Wegfall beider möglichen "Begründungen" kommt nun gar keine Antwort mehr.