Anschreiben an die hessische Justizministerin zur erneuten Erstattung vom 07.05.2017 meiner Strafanzeigen vom 19.02.2016

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Anmerkung: Das Wort "Vollendung" in der driten Zeile von unten ist vorliegend falsch gewählt. Es muss ersetzt werden durch das Wort "Beendigung".

Diese zweite Erstattung am 07.05.2017 meiner vier Strafanzeigen vom 19.02.2016 wurde notwendig, weil eine der Strafanzeigen aus der ersten Zustellung, die über das HMdJ erfolgte, in der Frankfurter Staatsanwaltschaft "angeblich nicht vorlag" und die anderen drei Strafanzeigen ignoriert wurden.

Auf diese zweite Erstattung antwortete nicht etwa die hier zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Nun antwortete die hier nicht zuständige hessische Generalstaatsanwaltschaft mit der Verwerfung einer fiktiven Beschwerde vom 07.05.2017. Mein Schreiben an das HMdJ enthielt in Wahrheit die zweite Erstattung vom 07.05.2017 meiner vier Strafanzeigen vom 19.02.2016. Eine Beschwerde hat es nie gegeben. Für die Bearbeitung von Strafanzeigen ist allein die örtliche Staatsanwaltschaft zuständig, nicht die hessische Generalstaatsanwaltschaft. Aber hier wurde gleich zweimal getäuscht:

  1. Erstens lag hier keine Beschwerde vor, die allein ein Eingreifen der hessischen Generalstaatsanwaltschaft rechtfertigt hätte.
  2. Zweitens wurde die angebliche Beschwerde nun plötzlich allein auf die Strafsache gegen die LG-Richterin reduziert. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Antworten vom 11.11.2016 und 19.12.2016 meine vier Strafanzeigen vom 19.02.2016 auf die Strafanzeige gegen die drei OLG-Richter*innen reduziert, gegen die sie wegen inzwischen eingetretener Verfolgungsverjährung gar nicht mehr ernitteln durfte.

Das Motiv für die beiden Täuschungsversuche liegt klar auf der Hand: Die Begründung der Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens vom 11.11.2015 der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main war so offensichtlich falsch, dass sie dringend einer Nachbesserung bedurfte. Diese konnte aber nicht mehr von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erbracht werden. weil sie nicht zweimal auf dieselbe Strafanzeige reagieren kann. Deshalb musste jetzt die hier gar nicht zuständige hessische Generalstaatsanwaltschaft mit der freien Erfindung einer "Beschwerde" eingreifen, die tatsächlich eine Strafanzeige war.

Die noch verfolgbaren Straftaten wurden jedoch weiterhin geflissentlich ignoriert und vertuscht.