Zweite Zustellung von Strafanzeigen durch Gerichtsvollzieher bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 07.07.2020

Am 02.07.2020 habe ich zwei weitere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung im Amt gegen zwei Staatsanwältinnen von Staatsanwaltschaft (diese Strafanzeige nun zum fünften Mal) und Generalstaatsanwaltschaft über den zuständigen Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Frankfurt am Main der dortigen Staatsanwaltschaft zustellen lassen.

Das vorliegende Dokument ist der amtliche Beweis für die Zustellung der Strafanzeigen durch Gerichtsvollzieher, das Ausbleiben einer Reaktion der Frankfurter Staatsanwaltschaft der Beweis amtlichen Versagens.

Da nach meiner leidvollen Erfahrung in Hessen Rechtsbrüche durch die Justiz konsequent vertuscht werden, wie dieser Rechtsstreit unbestreitbar klar beweist, sollten Sie Ihre Strafanzeigen immer durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das gilt vermutlich in jedem anderen Bundesland genauso, wie diese kleine Auswahl von Opfern unseres angeblichen Rechtsstaats zeigt.

Auf eine Reaktion warte ich seither vergeblich. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main reagiert nicht einmal auf Anzeigeerstattung durch Gerichtsvollzieher, wenn sie nach der Anzeige gegen jemanden "aus dem eigenen Nest" ermitteln müsste!

Dieses Beispiel aus der Praxis der Strafverfolgung in Deutschland zeigt drastisch, weshalb der m.E. faktische Strafverfolgungsverhinderungsparagraf, § 7 StPO, für mich so unerträglich ist. Was lässt er noch vom Gleichheitsprinzip unseres Grundgesetzes übrig?