Risikoaufklärung Kapitalverlust

Die rot eingerahmten Textstellen zeigen die korrekte Aufklärung über das Verlustrisiko für das eingesetzte Kapital. Sie sind mit einem Blick zu erkennen. Natürlich stammen diese Risikoaufklärungen nicht von der beklagten Bank und auch nicht aus dem streitgegenständlichen Zeitraum. Sie stammen aus den Jahren 2010 und 2011. Im streitgegenständlichen Zeitraum hat keine Bank diesen vertriebsschädigenden Hinweis auf das Verlustrisiko für das eingesetze Kapital geliefert.

Beispiel 1:


Beispiel 2:

In der Fußnote 2 steht: Die Derivate unterliegen nicht der Einlagensicherung bzw. Das Zertifikat unterliegt nicht der Einlagensicherung.