Bezug von Arbeitslosengeld ab Oktober 2007

Dieser Kontoauszug vom Oktober 2007 belegt den Bezug von Arbeitslosengeld ab Oktober 2007, drei Monate nach der gesundheitsbedingten Kündigung meines Arbeitsvertrages vom 12.06.2007 und zwei Monate nachdem ich angeblich gegen diese Bank auf den DJ Euro Stoxx 50 mit einem Einsatz von 50.000 Euro wetten wollte - im Alter von 59 Jahren! Nach dem Bezug von ALG I musste ich noch drei Jahre von meinen Rücklagen leben, bevor ich eine wegen des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben reduzierte Rente bezog. Bank und Justiz ist dieser Sachverhalt bestens bekannt, der Bank aus dem Beratungsgespräch am 03.08.2007 und den laufenden Zahlungseingängen vom Arbeitsamt, wie hier belegt, dem Landgericht aus der Klageschrift vom 21.07.2009 und einem weiteren Schriftsatz vom 01.12.2009.

Doch weder die "Bank an Ihrer Seite" noch die Justizbehörden Frankfurt am Main hatten die geringsten Skrupel, sich dadurch von ihrer vorsätzlichen Schädigung eines Menschen abbringen zu lassen, der 18 Jahre Kunde dieser Bank war.

Was mag eine Richterin dazu antreiben, mit einer Sachverhaltsverfälschung in ihrem vorsätzlichen Fehlurteil einem Arbeitslosen ohne laufendes Einkommen einen Großteil seiner Ersparnisse für das Alter in der Absicht wegzunehmen, sein Eigentum rechtswidrig einer Großbank zuzueignen? Wie kann man als Richter mit den festgestellten Lügen der Zeugin dieser Bank in der Beweisaufnahme das eigene Fehlurteil "begründen"? Und ausgerechnet das Oberlandesgericht weist diese Rechtsbeugung in seinem, selbst auf einer Rechtsbeugung basierenden, Abweisungsbeschluss zweifelsfrei nach (Beweis aus dem Abweisungsbeschluss des OLG Frankfurt am Main, der in den Strafantrag vom 03.10.2015 gegen die Richterin auf Seite 14 eingeht).