Das Kartell des Unrechts in Frankfurt am Main
Kurzer Prozess mit verheerenden Folgen für den Rechtssuchenden:
Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als ein rechtsbeugender deutscher Richter ins Gefängnis.
Von meinem Glauben an den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland haben mich die Justizbehörden Frankfurt am Main in meinem Rechtsstreit mit der „Bank an Ihrer Seite“ gründlich geheilt.
Eine Vorsitzende Richterin am LG Frankfurt am Main glaubt, über dem Gesetz zu stehen und mir einen großen Teil meiner Altersvorsorge zum rechtswidrigen Vorteil dieser Großbank mit ihren vor Gericht ständig lügenden Mitarbeitern (Beispiel 1, Beispiel 2) wegnehmen zu dürfen. Sie weiß aus der Klageschrift genau, dass sie dies einem damals gesundheitsbedingt arbeitslosen Bürger antut, der nach dem Bezug von Arbeitslosengeld noch drei weitere Jahre allein von seiner Altersrücklage leben muss (Beweis).
Ich bin überzeugt: Das Urteil dieser Richterin beruhte nicht auf einem Irrtum oder einem fahrlässigen Fehler. Es war Betrug an meiner Versicherung und mir und Rechtsbeugung durch die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts. Doch die Justizbehörden Frankfurt am Main wollen, dass ich als ihr Opfer diese Richterin mit den 26.633 Euro, die sie mir zum rechtswidrigen Vorteil der beklagten Bank weggenommen hat, von ihrer Schuld freikaufe. Lieber soll das Opfer von Rechtsbeugung einen schweren Vermögensschaden hinnehmen, als die Täterin die vom Gesetz vorgesehene Strafe.
Alle diese schweren Anschuldigungen habe ich in meinem Strafantrag vom 03.10.2015 gegen diese Richterin so unbestreitbar klar bewiesen, dass der Frankfurter Staatsanwaltschaft zur „Begründung“ einer rechtswidrigen Ermittlungsablehnung wegen angeblicher Verjährung nur die absurde Behauptung einfällt, eine fristgerecht erstattete Strafanzeige führe zur Verfolgungsverjährung, weil sie keine verjährungsunterbrechende Wirkung nach § 78c StGB habe. Diese Lüge schickt sie ihrem Opfer sieben Monate (!) vor der tatsächlichen Verjährung ins Haus (Datum der Ermittlungsablehnung: 11.11.2015, Datum der Verjährung: fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils: 08.06.2016). Ich verstehe sie als volles Eingeständnis für die schweren Straftaten dieser Richterin. Argumente in der Sache hat diese Staatsanwaltschaft nicht.
Das zeigt die Webseite zur Analyse der Urteilsbegründung, aus der der Strafantrag gegen die Richterin entstanden ist, z.B. in einem frei erfundenen grotesken „Beweisergebnis“, das zur „Urteilsbegründung“ herangezogen wird. Die ganze „Urteilsbegründung“ beruht im Wesentlichen auf vier flagranten Lügen, die in beiden genannten Webseiten jeweils aus dem lokalen Inhaltsverzeichnis verlinkt werden, im Strafantrag unter dem ersten Abschnitt „Zur Analyse der Begründung des Urteils vom 22.10.2010“. Unter diesem Link zeigen bereits die Punkte 1 bis 3 auf den Seiten 4 bis 10, wie leicht verständlich und überzeugend sich die Aussagen der Beraterin B als Zeugin der Bank und die „Urteilsbegründung“ als vorsätzlich falsch nachweisen lassen. Die genannten Punkte sind repräsentativ für die Qualität des ganzen Urteils.
Wer glaubt, mit solch unfundierten und haltlosen Spekulationen sein vorsätzliches Fehlurteil „begründen“ zu können, darf in Deutschland Richter sein!
Gleichwohl wird in einer sachlich völlig unberechtigten Abweisung einer von der hessischen Generalstaatsanwaltschaft frei erfundenen Beschwerde die Verjährungslüge hartnäckig wiederholt, obwohl sie längst zweifelsfrei widerlegt ist (Beweis in Abschnitt I auf Seite 2 und Seite 3, oben, einer Strafanzeige, deren Gegenstand erst am 11.11.2020 verjährt und die daher seit ihrer ersten Erstattung am 12.02.2016 noch viermal – am 07.05.2017, am 30.10.2017 und schließlich mit Gerichtsvollzieherzustellung am 24.06.2019 und nochmals am 07.07.2020 erstattet – und stets gewissenhaft ignoriert wurde).
Die Anmerkungen zu der im ersten Link des letzten Absatzes referenzierten „Beschwerdeabweisung vom 14.08.2017“ zeigen sehr deutlich, was von den „Argumenten“ und der Gesetzes- und Rechtstreue der Frankfurter Strafverfolgungsbehörden zu halten ist. Dies ist nur ein Beispiel von vielen für Strafvereitelung im Amt dieser Strafverfolgungsbehörden.
Was ist von einem „Rechtsstaat“ zu halten, in dem diese Richterin nach allen in der Falldokumentation vorgelegten Fakten und Beweisen ihr Amt zu Begünstigung und Beugung des Rechts missbrauchen darf, weil sie als Vorsitzende Richterin am Frankfurter Landgericht von der Frankfurter Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft durch Strafvereitelung im Amt geschützt wird?
Dass sie als Richterin an Gesetz und Recht gebunden (Absatz 3) und nur dem Gesetze unterworfen (Absatz 1) ist, muss sie nicht weiter beunruhigen. Das steht im Grundgesetz zur Ruhigstellung des Steuerzahlers, der solche Richter besolden darf, wird aber in der bundesdeutschen Realität aufgrund fehlender Kontrolle der dritten Gewalt von solchen Richtern ungestraft missachtet: Drei Richter*innen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main weisen mit einem nachgewiesen vorsätzlich falschen Beschluss gegen einen Berufungsantrag ein Berufungsverfahren zum bewusst unrechtmäßigen Vorteil der beklagten Bank ab und beugen dafür zweifellos genau wie das erstinstanzliche Gericht ganz unbekümmert das Recht, weil sie unter Missachtung von GG Artikel 3 Absatz 1 vor Strafverfolgung sicher sein können.
Es gehört zur Skurrilität dieses Falles, dass sie in diesem Beschluss ausgerechnet das unwissentlich aufdecken, was sie doch tatsächlich vertuschen wollen: den Vorsatz des erstinstanzlichen Fehlurteils zur bewusst unrechtmäßigen Benachteiligung einer Prozesspartei und damit Rechtsbeugung.
Die große Mehrheit der Bürger dieses Landes muss sich an Gesetz und Recht halten, worüber eine kleine Klasse von Staatsbediensteten befinden darf, die selbst keinerlei äußerer Kontrolle unterworfen ist. Deutsche Richter genießen Rechtfertigungsfreiheit. Fehlende äußere Kontrolle öffnet Willkür Tür und Tor: Die Dokumentation des vorliegenden Falles beweist unbestreitbar, dass die beteiligten Richter zwar de jure an Gesetz und Recht gebunden sind, sich bei ihrer „Rechtsfindung“ de facto aber „bewusst in schwer wiegender Weise von Gesetz und Recht entfernt“ haben (BGH Urteil vom 22. Januar 2014, 2 StR 479/13). Aber wer allein stellt das fest?
Richter und Staatsanwälte sind rechtsunterworfene Bürger wie alle anderen auch. Tatsächlich jedoch begehen die beteiligten Justizbeamten nach meinem Verständnis mit erschreckender Selbstverständlichkeit in vollem Bewusstsein bereits begangener schwerer Straftaten durch die tatbeteiligten Banker ganz unbekümmert neue schwere Straftaten am laufenden Band zum rechtswidrigen Vorteil der Bank und zum Schutz ihrer straffälligen Mitarbeiter:
Urkundenunterdrückung, Betrug im Amt, Begünstigung, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt. Von Einsicht und Reue keine Spur! Und kein Hahn kräht danach!
Diese Richter und Staatsanwälte zeigen uns eindrucksvoll, welches Vertrauen wir in eine Justiz wie die in Frankfurt am Main – und somit in unseren „Rechtsstaat“ generell – haben dürfen:
- Die der Vorsitzenden Richterin am Landgericht nachgewiesene Sachverhaltsverfälschung in ihrem Urteil zur bewusst unrechtmäßigen Benachteiligung einer Prozesspartei wird in einem BGH-Urteil mit Aktenzeichen 1 StR 119/69 unter [16] und [17] als Rechtsbeugung erkannt (Zum vollständigen Urteil).
- Diese Richterin hat nach meiner Überzeugung das Recht zum zweiten Mal gebeugt durch Urkundenunterdrückung zum Zweck der Unterdrückung rechtserheblicher Tatsachen in der Gerichtsakte, was die Begründung eines Berufungsantrags unmöglich machte. Dieser Artikel beschreibt, wie den Verfahrensbeteiligten und einem Revisionsgericht ein Berufungsverfahren durch heimliche Urkundenfälschung eines Richters unmöglich gemacht wurde. Der Artikel bezieht sich auf ein BGH-Urteil mit Aktenzeichen 4 StR 84/13 vom 18.07.2013. In beiden Fällen verhinderten Unterdrückung bzw. Fälschung von Urkunden ein Berufungsverfahren. Die Urkundenfälschung wurde aus diesem Grund vom BGH als Rechtsbeugung erkannt. Dasselbe darf, wegen derselben Zweckabsicht der Verhinderung eines Berufungsverfahrens, somit für Urkundenunterdrückung als geltendes Recht angenommen werden.
- Ein Berufungsverfahren wird durch einstimmigen Abweisungsbeschluss auf der Basis der bis Oktober 2011 gültigen Fassung des § 522 ZPO unter Ausschluss des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde verhindert. Zur „Begründung“ dieses Abweisungsbeschlusses werden ganz einfach die zweifelsfrei nachgewiesenen falschen uneidlichen Aussagen der Zeugin der Bank aus ihrer Vernehmung unzulässig in den Rang von Fakten erhoben. Diese „Fakten“ werden dann als „Prämisse“ einer „Beweisführung“ missbraucht, um mit ihnen in einem Zirkelschluss die „Wahrheit“ dieser Zeugenaussagen zu „beweisen“!
Beide Gerichte „begründen“ somit ihre vorsätzlich falschen Entscheidungen durch bewussten Missbrauch – und sogar in flagrantem Widerspruch zu – der „freien Beweiswürdigung“ ausschließlich mit den nachgewiesen vorsätzlichen Falschaussagen der aus taktischen Gründen im ersten Termin ungestraft (!) zurückgehaltenen Zeugin B der Beklagten. Dazu musste die Vorsitzende Richterin am Landgericht sogar selbst lügen (Beweis aus dem Strafantrag gegen die Richterin). „Freie Beweiswürdigung“ ist für dieses Gericht das Recht zur Unterdrückung des gesamten ersten Vernehmungstermins.
Dieser im Beweisbeschluss allein angesetzte Vernehmungstermin lieferte nicht das zum vorgefassten Urteil passende Ergebnis, sondern den Beweis für die Lügen der Bank durch die Aussage ihres eigenen (!) frei erfundenen Phantomzeugen L, der anstelle der unentschuldigt fehlenden echten Zeugin B erschienen war und der doch vielmehr diese Lügen vor Gericht als „Wahrheiten“ bezeugen sollte. Deshalb hat die Richterin die Beweisaufnahme im Widerspruch zu ihrem eigenen Beweisbeschluss im Interesse der Bank (nach meiner Überzeugung nur zum Schein) „ad hoc“ auf zwei Vernehmungstermine aufgeteilt, um der Beklagten die Gelegenheit zu einer Nachbesserung ihrer aufgeflogenen Lügengeschichte um den Phantomzeugen L im Auftritt ihrer ebenfalls stets lügenden Zeugin B im zweiten Termin zu geben. In Frankfurt am Main wird eben so lange „Beweisaufnahme“ betrieben, bis das vorgefasste richterliche Wunschurteil „begründet“ werden kann. Die dabei störende Partei wird von den dazu erforderlichen Folgeterminen ausgeschlossen, damit sie sich nicht wehren kann. Das Verfahren muss ja irgendwann zur Zufriedenheit der begünstigten Partei abgeschlossen werden.
Und da der erste Vernehmungstermin nicht zum Urteil passt, weil er mit den übereinstimmenden Aussagen zweier Zeugen beider Prozessparteien die Lügen der Zeugin B der Bank und mit ihnen gleich das ganze Urteil widerlegt, wird er unterdrückt und so § 286 ZPO sogar auf den Kopf gestellt: „In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind“. Und ganz analog „begründen“ später die Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungs- und Beschwerdeablehnungen mit den vorsätzlich falschen Judikaten im Zivilverfahren.
Die Begründung des Urteils ausschließlich mit dem (zweifellos zwischen Gericht und Beklagter bereits vorab vereinbarten) zweiten Termin mit den urteilskompatiblen Lügen der Zeugin B der Bank indiziert, dass die gesamte Beweisaufnahme eine zwischen Bank und Gericht abgesprochene Farce war. Das versteht dieses Gericht unter „freier Beweiswürdigung“. Dieses richterliche Fehlverhalten ist ein verstörendes Beispiel für den jederzeit möglichen Missbrauch richterlicher Unabhängigkeit und richterlicher Macht, weil es für die Justiz keine wirksame Kontrollinstanz gibt. Richterliche Unabhängigkeit besteht im Interesse der Rechtssuchenden, ist also kein Grundrecht und kein Standesprivileg der Richter.
Das sind deutsche Richter anno 2010/2011. Für mich sind ihre Judikate Zeugnis schwersten berufsethischen Fehlverhaltens durch flagranten Verstoß gegen GG Artikel 20 Absatz 3 und GG Artikel 97 Absatz 1. Solche Richter missbrauchen die Macht ihres Amtes für die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts. Wer aber das Recht beugt, kann nach § 339 StGB nicht Richter bleiben. Doch wie kann in einem angeblichen Rechtsstaat das Richteramt zur Begehung von Verbrechen ungestraft missbraucht werden?
Und wie viele solcher Skandale kann sich das hessische Justizministerium noch leisten, ohne sein Ansehen vollends zu verspielen? Mit jedem neuen Skandal sinkt die Hemmschwelle für weitere neue Fehltritte: Der „Reputation“ willen wird vertuscht, was das Zeug hält.
Meine Überzeugung als Fazit:
Ich komme ganz einfach deshalb nicht zu meinem Recht und meinem rechtmäßigen Eigentum, weil dann Frankfurter Richter wegen eingestandener Rechtsbeugung eine Gefängnisstrafe nicht unter einem Jahr erwarten müssten und ihr Amt und ihre Pensionsansprüche verlieren würden. Solches Unrecht produziert unser „Rechtssystem“, in dem ausschließlich Beamte der Justizbehörden über die Einleitung von Ermittlungen und die Zulassung einer Anklage bei Gericht entscheiden dürfen, in denen die Straftaten begangen wurden. Und so dürfen nach dieser „Logik“ ungestraft Verbrechen „im Namen des Volkes“ gegen das Volk begangen werden. So schützt sich das Kartell des Unrechts selbst auf Kosten seiner Opfer, die dann auch noch die Zeche für erlittenes Unrecht bezahlen dürfen.
Wir leben in einem Rechtsstaat? In Deutschland gibt es Rechtssicherheit? Hier gilt der Vorrang des Gesetzes? Wieso eigentlich ist unsere Justiz unabhängig? Weil sie sich selbst kontrolliert? Daraus folgt ihre „Unfehlbarkeit“? Das muss wohl so sein, denn nur die Justiz darf darüber entscheiden, ob sie richtig oder falsch gehandelt hat. Genau das ist der Grund für die Pervertierung von Rechtsstaatlichkeit zu Rechtfertigungsfreiheit und Justizwillkür in Deutschland:
Jeder wirkliche Rechtsstaat schützt rechtstreue Bürger vor Kriminellen.
Aber unser „Rechtsstaat“ schützt Kriminelle vor rechtstreuen Bürgern.
Er unterstützt sogar den Betrug Krimineller an ehrlichen Bürgern.
Mit welchem Recht erwartet er noch das Vertrauen seiner Bürger?
Als Komplize lügender und betrügender Banker steigt er in der
Urteilsbegründung einer Vorsitzenden Richterin am Frankfurter Landgericht
sogar auf das Niveau dieses vom Steuerzahler geretteten Hauses herab.
„So kann das nicht bleiben, denn dann verlieren die Menschen
das Vertrauen in den Rechtsstaat“
Norbert Blüm am 23.10.2014 bei Markus Lanz im ZDF
Rechtsprechung in Deutschland lebt vom Untertanengeist und der mangelnden Zivilcourage des deutschen Michels
Zitate aus FASSADENKRATZER: Die deutsche Obrigkeitshörigkeit und ihr Ursprung:
Carl Friedrich von Weizsäcker:
„Der typische Deutsche ist absolut obrigkeitshörig, ein typischer Befehlsempfänger und des eigenen Denkens entwöhnt; er ist zwar ein Held vor dem Feind, aber im bürgerlichen Leben kennzeichnet ihn ein totaler Mangel an Zivilcourage.“
Heinrich Heine:
„Der Deutsche gleicht dem Sklaven, der seinem Herrn gehorcht ohne Fessel, ohne Peitsche, durch das bloße Wort, ja durch einen Blick. Die Knechtschaft ist in ihm selbst, in seiner Seele; schlimmer als die materielle Sklaverei ist die spiritualisierte. Man muss die Deutschen von innen befreien, von außen hilft nichts.“
Bismarck:
„Mut auf dem Schlachtfelde ist bei uns Gemeingut, aber Sie werden nicht selten finden, daß es ganz achtbaren Leuten an Zivilcourage fehlt.“
„Heinrich Mann beschrieb in seinem Roman ‚Der Untertan‘ eindrucksvoll den Typus des Mitläufers und Konformisten, der total an die von oben vorgegebenen gesellschaftlichen Normen, Meinungen und Erwartungen angepasst ist.“
Glasklar bewiesene Fakten spielen für unsere Willkürjustiz überhaupt keine Rolle mehr. Mit der Wahrheit hält man sich hier gar nicht erst auf. Diese dank „Gewaltenteilung“ und „Unabhängigkeit der Justiz“ von der Realität entrückten Richter und Staatsanwälte stört nicht im geringsten, dass sie sich öffentlich lächerlich machen. Wann wird dem kriminellen Spuk an unseren Gerichten endlich Einhalt geboten?
Warum reagiert die Frankfurter Staatsanwaltschaft nicht einmal auf Strafanzeigen, die der Gerichtsvollzieher zustellt? Weil sie Frankfurter Richter schwer belasten?
“First they ignore you. Then they laugh at you. Then they fight you. Then you win.”
Never forget, what „Hope“ stands for: „H.O.P.E. = Hold On, Pain Ends.“
So have a Merry Christmas!
Statt seine Bürger vor Kriminellen zu schützen, schützt unser „Rechtsstaat“ lieber Kriminelle vor ihren Opfern.
„Es verwundert, dass die kritische Beschäftigung mit der Justiz immer noch ein Tabuthema ist. Schließlich wird ‚im Namen des Volkes‘ Recht gesprochen. Da darf schon mal hinterfragt werden, welche Intentionen wohl hinter der Urteilsfindung mancher Richter stehen.“ Zitat aus: „Jürgen Roth – Der Deutschland Clan – Nachwort“, zu hören in der Einführungsseite der Falldokumentation.
@Alberich
Na, welche Intentionen wohl? Eine „Justiz“ wie die in Frankfurt am Main stellt sich mir dar als ein Instrument der Mächtigen und Reichen in unserem Land zur Durchsetzung ihrer Interessen auf Kosten der Allgemeinheit und von Recht und sozialer Gerechtigkeit. Warum wohl handelt diese Frankfurter „Justiz“ gegen ihre ureigensten Aufgaben und Pflichten?
@Alberich
Und außerdem muss es heißen „zum Schaden des Volkes“ anstatt „im Namen des Volkes“.
Was erwartet dieser Staat eigentlich von seinen Bürgern, wenn er selbst auf Gesetz und Recht pfeift? Beispiel Frankfurt a.M.: Rechtsbeugende Richter und strafvereitelnde Staatsanwälte sollen das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat stärken?
@Alter Schwede
Ich hoffe im Interesse von Rechtsstaatlichkeit, dass dieser Fall schwerer Rechtsbrüche in der Frankfurter Justiz das Motiv der Täter ans Tageslicht bringt. Der Präzedenzfall in Wiesbaden mit entgegengesetztem Urteil legt jedenfalls einen schlimmen Verdacht nahe, zumal er dieser Bank ohne den geringsten Zweifel als Vorlage für ihre lügengespickte Klageerwiderung diente, um weitreichende Schadensersatzansprüche ähnlich Geschädigter abzuwenden. Vor dieser Bank muss man sich schwer hüten.
@Alter Schwede
Jeder hat eben so viel Recht, wie er Macht hat. Machtlose sind Rechtlose. Gesetzlose haben die Macht. Deutsches „Rechtssystem“ funktioniert „fff-fast hervorragend“ (Kommentar vom 06.10.2019 zu Blogpost1).
Zitat aus diesem Post:
„Dieses richterliche Fehlverhalten ist ein verstörendes Beispiel für den Missbrauch richterlicher Unabhängigkeit und richterlicher Macht in der deutschen Justiz.“
Ist eine solche Richterin wirklich unabhängig?
@Nathan
Re: „Ist eine solche Richterin wirklich unabhängig?“
Ich halte diese Frage aufgrund ihres Verhaltens in der gesamten Beweisaufnahme für berechtigt. Ein flagrantes Beispiel ist die unreflektierte Übernahme einer unglaublich dummen Lüge der Zeugin der Bank in ihr eigenes Urteil. Dies indiziert für mich, dass dieses Verfahren zwischen Bank und Gericht voll abgestimmt war.
Es ist erschreckend, wie traditionelle Werte in unserer Gesellschaft über Bord gehen. Geradezu alarmierend ist das kriminelle Treiben in unserer Justiz. Alle anständigen Menschen sind aufgerufen, diesem Treiben entschlossen entgegenzutreten.
Leistung, Fleiß, Ehrlichkeit und Anstand – das sind die Tugenden der Blöden aus den sechziger Jahren. Diese Tugenden haben Deutschland einst groß gemacht. Sie werden aber in unserer Ellenbogengesellschaft und von unserem „Rechtsstaat“ nicht mehr honoriert. Unser Staat verkommt zu einem kriminellen Sumpf, in dem sich Straftäter aus Banken und Justiz auf Kosten ehrlicher Steuerzahler suhlen. Die zahllosen Fehlleistungen dieser Frankfurter Justiz sind so krass, dass sie mir einen schlimmen Verdacht aufdrängen. Vorsatz ist es allemal. So viel Inkompetenz gibt es gar nicht.
Hier mehr zum kriminellen Sumpf – ein Zitat aus der Startseite der Falldokumentation.
Man kann sich nur wundern, was sich das deutsche Volk alles gefallen laesst!
Das Schlimme am Versagen unserer Justiz ist die Gleichgültigkeit, mit der der deutsche Michel sie hinnimmt. In Frankreich hätten längst irgendwelche „Gelbwesten“ ihre Meinung dazu kundgetan. Aber nicht so bei uns.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ignoriert sogar Strafanzeigen, die vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden, weil sie ihnen nichts entgegenzusetzen hat. Das ist das totale fachjuristische und moralische Versagen der Frankfurter Justiz! Unser angeblicher Rechtsstaat ist in Wahrheit gar keiner!
Für mich ist unbegreiflich, wie es in einem angeblichen Rechtsstaat eine Justiz wie die in Frankfurt am Main überhaupt geben kann. Hier eine kleine Auswahl von Beispielen: Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt, die Antwort der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Strafantrag wegen Rechtsbeugung, die Antwort der Frankfurter Staatsanwaltschaft, nächster Strafantrag wegen Rechtsbeugung, der angeblich der Staatsanwaltschaft nicht vorliegt, was das hessische Justizministerium (!!!) postwendend als Lüge nachweist. Und nach all diesen Fehlleistungen ignoriert die Staatsanwaltschaft selbst die Zustellung zweier Strafanzeigen durch Gerichtsvollzieher!
Wenn solche von unseren Steuergeldern besoldete Straftäter in der Justiz einfach so davonkommen, weil die zuständige Staatsanwaltschaft sie durch Strafvereitelung im Amt schützt und weil die weisungsbefugte hessische Justizministerin diesem Treiben in der Frankfurter Justiz tatenlos zuschaut, dann hat der deutsche „Rechtsstaat“ für mich endgültig seine Glaubwürdigkeit verloren.
Ist dieser Staat ein zivilisierter Rechtsstaat oder Komplize von Betrügern aus einer staatlich gestützten Bank gegen seine steuerzahlenden Bürger?
Diese Frage beantwortet die Richterin am Landgericht Frankfurt gleich selbst durch meinen Ausschluss von der Vernehmung der Zeugin B der Bank. Sie wollte arglistig verhindern, dass ich die Vernehmung der Zeugin als Zuhörer verfolge, weil meine Anwesenheit diese Zeugin unter Stress gesetzt hätte. Das ist der Grund für ihre Beeinflussung der Beweisaufnahme. Die Allianz aus Bank und Gericht war wild entschlossen, mich mit allen Mitteln und um jeden Preis um mein rechtmäßiges Eigentum zu bringen. Warum gibt sich eine deutsche Richterin für so etwas her? Für jede Straftat gibt es ein Motiv. Welches ist ihres?
Meine Meinung: Diese Richterin am Frankfurter Landgericht war an der Wahrheit gar nicht interessiert. Sie war an Aussagen interessiert, die zu ihrem Willkürurteil passen. Dafür hat sie so lange Vernehmungen angesetzt, bis sie die passenden Lügen gehört hat. Die Beweisaufnahme war laut Beweisbeschluss am 15.07.2010, laut Urteil aber am 16.09.2010! Die Lügen der Zeugin der Bank im zweiten Termin (unter Ausschluss der Öffentlichkeit!!!) haben eben besser zum vorsätzlichen Fehlurteil gepasst. Das sind die Methoden unseres angeblichen Rechtsstaats gegen seine Bürger: Machtmissbrauch und Justizwillkür.
„All animals are equal, but some animals are more equal than others.“ Animal Farm.
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, aber manche sind gleicher als andere.“ Bundesrepublik Deutschland.
Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten für jedermann – außer für die Justiz.
George Orwell lässt grüßen.
Man lese und staune: Eine vor Ablauf der Verjährungsfrist erstattete Strafanzeige führt zur Verfolgungsverjährung! Und die mit dieser Logik vor Strafverfolgung bewahrte LG-Richterin ist eine würdige Repräsentantin unseres „Rechtsstaats“. Man muss der Frankfurter Justiz geradezu dankbar sein für dieses eindrucksvolle Zeugnis von „Rechtsstaatlichkeit“ in Deutschland. Das sollte selbst dem Einfältigsten die Augen öffnen für den Zustand unserer Justiz.
Die Ergebnisse der beiden heutigen Wahlen (Europawahl und Kommunalwahlen) zeigen, wie erfolgreich dieser Staat alles daran setzt, seine Bürger zu verprellen. Die junge Generation hat unser „sozialer Bundesstaat“ (Grundgesetz Artikel 20, Absatz 1) schon verloren.
Wie überzeugend das Oberlandesgericht den Vorsatz des Fehlurteils in erster Instanz aufdeckt, ist wirklich das Sahnehäubchen auf der Leistung der Justiz in diesem Fall. Chapeau! Es muss doch möglich sein, den Rechtsstaat endgültig zu zerschlagen! Diese Website beweist, wo seine schlimmsten Feinde sitzen.
Zitat Norbert Blüm bei Markus Lanz: „So kann das nicht bleiben. So kann das einfach nicht bleiben, denn dann verlieren die Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat. Das System ist abgehoben und verlottert.“
So wird das aber bleiben, dank Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, Lethargie, mangelnder Zivilcourage, Solidarität und Hilfsbereitschaft, mangelndem Eigenverantwortungsbewusstsein und dem weit verbreiteten Hang zur bequemen Delegierung eigener Probleme an Dritte („Da nehme ich mir einen Anwalt“). Das System des Unrechts wird sich solange nicht ändern, wie es nicht auf massiven konzertierten Widerstand aller seiner Opfer trifft. Ob die Menschen das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, ist den Protagonisten des „abgehobenen und verlotterten Systems“ völlig gleichgültig, solange es im altgewohnten Stil weitergeht.